Wenn Sie aus me­di­zi­ni­schen Gründen nicht in die Praxis kommen können, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Phy­sio­the­ra­pie zu Hause verordnen. Das gilt auch, wenn die Behandlung aus me­di­zi­ni­schen Gründen zu Hause stattfinden muss. Vor­aus­set­zung für die Kas­sen­leis­tung ist ein ent­spre­chen­der Eintrag auf der Verordnung.

Wann verordnet die Ärztin oder der Arzt einen Hausbesuch?

Ein Hausbesuch ist für Menschen gedacht, denen der Weg in die Praxis aus me­di­zi­ni­schen Gründen nicht möglich ist. Das kann nach einer Operation oder bei stark ein­ge­schränk­ter Be­weg­lich­keit zutreffen. Auch wenn die Behandlung zu Hause medizinisch notwendig ist, verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Hausbesuch.

Für Phy­sio­the­ra­pie auf Kosten der ge­setz­li­chen Kran­ken­kas­se braucht es beides: me­di­zi­ni­sche Not­wen­dig­keit und den Eintrag auf der Heil­mit­tel­ver­ord­nung. Darüber entscheidet die verordnende Ärztin oder der Arzt. Der eigene Wunsch nach einem Besuch reicht nicht.

Schildern Sie beim Arzt möglichst konkret, was den Weg in die Praxis erschwert, etwa das Aufstehen oder Gehen. Auch das Verlassen des Hauses kann schwierig sein. Das hilft bei der me­di­zi­ni­schen Ein­schät­zung. Ein Pflegegrad oder ein Hilfsmittel wie der Rollator entscheidet allein nicht über die Verordnung.

Was muss auf der Verordnung stehen?

Im Alltag heißt die Heil­mit­tel­ver­ord­nung oft einfach „Rezept“. Darauf muss der Hausbesuch aus­drück­lich angekreuzt sein. Fehlt der Eintrag, kann die Praxis den Hausbesuch meist nicht über die Kran­ken­kas­se abrechnen.

Kreuzen Sie das Feld nicht selbst an. Fragen Sie vor dem ersten Termin bei der Praxis oder der ver­ord­nen­den Ärztin oder dem Arzt nach, wenn etwas unklar ist.

Die Verordnung legt auch fest, welches Heilmittel Sie bekommen. Sie steckt den Rahmen für die Phy­sio­the­ra­pie ab. Ihr phy­sio­the­ra­peu­ti­scher Befund und das, was Ihnen im Alltag wichtig ist, helfen, die Behandlung passend zu planen. Mehr zu Angaben und Fristen lesen Sie im Ratgeber zur Heil­mit­tel­ver­ord­nung für Phy­sio­the­ra­pie.

Was passiert beim Hausbesuch?

Der Ablauf ähnelt einer Behandlung in der Praxis. Zu Beginn geht es um Ihren Alltag: Was fällt Ihnen gerade schwer, und was möchten Sie mit der Behandlung erreichen? Die Phy­sio­the­ra­peu­tin oder der Phy­sio­the­ra­peut sieht sich die Verordnung und, falls vorhanden, wichtige Vorbefunde an. Beim Befund wird zum Beispiel geprüft, wie beweglich und kräftig Sie sind und wie sicher Sie das Gleich­ge­wicht halten. Dazu kommen die Bewegungen, die Ihnen Mühe machen.

Danach werden die nächsten Schritte besprochen. Innerhalb der Verordnung richtet sich die Behandlung nach dem Befund. Je nach verordnetem Heilmittel stehen Be­we­gungs­übun­gen oder Mo­bi­li­sa­ti­on im Vordergrund. Eine Anleitung für den Alltag kann ebenfalls dazugehören.

Zu Hause lassen sich Bewegungen direkt dort ansehen, wo sie Ihnen Probleme machen. Vielleicht ist es das Aufstehen vom eigenen Stuhl oder der Weg vom Bett zum Rollator. Die Übungen werden dann an den Platz und Ihre Mög­lich­kei­ten angepasst. So geht es um die Aufgaben, die Ihnen im Alltag wichtig sind.

Wie bereiten Sie den Termin vor?

Sie müssen die Wohnung weder umräumen noch besondere Ausstattung besorgen. Ein wenig freie Fläche erleichtert Bewegungen und Übungen. Je nach Behandlung genügt ein Bett oder ein stabiler Stuhl. Was für Ihren Termin gebraucht wird, klären Sie am besten vorher mit der Praxis.

Legen Sie die Verordnung und wichtige Unterlagen bereit, zum Beispiel einen aktuellen Arztbrief oder den Bericht nach einer Operation. Stellen Sie Ihre üblichen Hilfsmittel dorthin, wo Sie sie im Alltag verwenden. So lässt sich sehen, wie sie Sie zu Hause un­ter­stüt­zen. Dazu gehören etwa ein Rollator oder andere Gehhilfen.

Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger Sie un­ter­stüt­zen soll, holen Sie die Person gern zum Termin dazu. Sagen Sie der Praxis am besten vorher Bescheid. Sie entscheiden, wer beim Gespräch oder bei den Übungen dabei ist.

Kann Phy­sio­the­ra­pie auch im Pflegeheim stattfinden?

Ja, Hausbesuche sind auch in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen möglich. Ein Pflegeheim zählt als häusliche Umgebung, wenn die Person dort lebt. Für die Verordnung muss der Hausbesuch aus me­di­zi­ni­schen Gründen nötig sein. Der Aufenthalt in einer Einrichtung allein reicht dafür nicht.

Auch im Pflegeheim wird nach der Verordnung behandelt. Phy­sio­the­ra­pie ersetzt keine pfle­ge­ri­sche Versorgung. Wenn Sie eine Behandlung dort planen, klären Sie bei Ihrer Anfrage, ob die Praxis die Einrichtung anfährt und wie sich der Termin mit den Abläufen vor Ort abstimmen lässt.

Welche Zuzahlung fällt für den Hausbesuch an?

Bei gesetzlich Ver­si­cher­ten rechnet die Praxis die verordnete Phy­sio­the­ra­pie mit der Kran­ken­kas­se ab. Ist der Hausbesuch verordnet, rechnet die Praxis auch die Haus­be­suchs­pau­scha­le samt Wegegeld über die Kasse ab.

Wenn Sie gesetzlich versichert und mindestens 18 Jahre alt sind, zahlen Sie grund­sätz­lich zehn Prozent der Heil­mit­tel­kos­ten plus zehn Euro je Verordnung. Der aktuelle Ver­gü­tungs­ver­trag weist auch für die Haus­be­suchs­po­si­ti­on einen eigenen Zu­zah­lungs­an­teil aus. Die Höhe richtet sich nach den ab­ge­rech­ne­ten Leistungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Versicherte mit gültiger Be­frei­ungs­be­schei­ni­gung zahlen keine gesetzliche Zuzahlung.

Fragen zu Ihrem Eigenanteil klären Sie am besten vor dem ersten Termin mit der Praxis. Die Ver­gü­tungs­re­geln können sich ändern. Weitere In­for­ma­tio­nen finden Sie im Ratgeber zur Heil­mit­tel­ver­ord­nung.

Sind Sie privat versichert, klären Sie zuerst mit Ihrer Ver­si­che­rung, ob und in welcher Höhe sie Behandlung und Hausbesuch nach Ihrem Tarif erstattet. Fragen Sie auch in der Praxis, wie die Rechnung gestellt wird.

Wie finden Sie eine Praxis für den Hausbesuch?

Nicht jede Phy­sio­the­ra­pie­pra­xis macht Hausbesuche, und viele fahren nur in ein begrenztes Gebiet rund um die Praxis. Fragen Sie deshalb gleich bei der Ter­min­an­fra­ge, ob die Praxis Hausbesuche anbietet und ob Ihre Adresse oder Ihre Pfle­ge­ein­rich­tung dazugehört. Oft kennt auch die verordnende Praxis oder der Pfle­ge­dienst Phy­sio­the­ra­pie­pra­xen, die in Ihre Gegend kommen.

Halten Sie bei der Anfrage die Verordnung bereit und nennen Sie kurz den Ort, an dem die Behandlung stattfinden soll. Dann lässt sich schnell klären, ob das Gebiet passt und ob der Hausbesuch korrekt verordnet ist.

Geschrieben von

Physiotherapeut und Praxisinhaber

Davood Mirasadollahi ist staatlich anerkannter Physiotherapeut mit Weiterbildungen in Manueller Therapie, Faszientherapie (FDM), CMD-Therapie, Kinesio-Taping und Vagus-Therapie. Er leitet Theracore in Düsseldorf-Gerresheim und erklärt im Ratgeber, was bei häufigen Beschwerden hilft und wie Physiotherapie abläuft.

  • Staatlich anerkannter Physiotherapeut
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Physiotherapie bei Craniomandibulärer Dysfunktion (CMD)