Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Physiotherapie zu Hause verordnen. Das gilt auch, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen zu Hause stattfinden muss. Voraussetzung für die Kassenleistung ist ein entsprechender Eintrag auf der Verordnung.
Wann verordnet die Ärztin oder der Arzt einen Hausbesuch?
Ein Hausbesuch ist für Menschen gedacht, denen der Weg in die Praxis aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Das kann nach einer Operation oder bei stark eingeschränkter Beweglichkeit zutreffen. Auch wenn die Behandlung zu Hause medizinisch notwendig ist, verordnet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt einen Hausbesuch.
Für Physiotherapie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse braucht es beides: medizinische Notwendigkeit und den Eintrag auf der Heilmittelverordnung. Darüber entscheidet die verordnende Ärztin oder der Arzt. Der eigene Wunsch nach einem Besuch reicht nicht.
Schildern Sie beim Arzt möglichst konkret, was den Weg in die Praxis erschwert, etwa das Aufstehen oder Gehen. Auch das Verlassen des Hauses kann schwierig sein. Das hilft bei der medizinischen Einschätzung. Ein Pflegegrad oder ein Hilfsmittel wie der Rollator entscheidet allein nicht über die Verordnung.
Was muss auf der Verordnung stehen?
Im Alltag heißt die Heilmittelverordnung oft einfach „Rezept“. Darauf muss der Hausbesuch ausdrücklich angekreuzt sein. Fehlt der Eintrag, kann die Praxis den Hausbesuch meist nicht über die Krankenkasse abrechnen.
Kreuzen Sie das Feld nicht selbst an. Fragen Sie vor dem ersten Termin bei der Praxis oder der verordnenden Ärztin oder dem Arzt nach, wenn etwas unklar ist.
Die Verordnung legt auch fest, welches Heilmittel Sie bekommen. Sie steckt den Rahmen für die Physiotherapie ab. Ihr physiotherapeutischer Befund und das, was Ihnen im Alltag wichtig ist, helfen, die Behandlung passend zu planen. Mehr zu Angaben und Fristen lesen Sie im Ratgeber zur Heilmittelverordnung für Physiotherapie.
Was passiert beim Hausbesuch?
Der Ablauf ähnelt einer Behandlung in der Praxis. Zu Beginn geht es um Ihren Alltag: Was fällt Ihnen gerade schwer, und was möchten Sie mit der Behandlung erreichen? Die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut sieht sich die Verordnung und, falls vorhanden, wichtige Vorbefunde an. Beim Befund wird zum Beispiel geprüft, wie beweglich und kräftig Sie sind und wie sicher Sie das Gleichgewicht halten. Dazu kommen die Bewegungen, die Ihnen Mühe machen.
Danach werden die nächsten Schritte besprochen. Innerhalb der Verordnung richtet sich die Behandlung nach dem Befund. Je nach verordnetem Heilmittel stehen Bewegungsübungen oder Mobilisation im Vordergrund. Eine Anleitung für den Alltag kann ebenfalls dazugehören.
Zu Hause lassen sich Bewegungen direkt dort ansehen, wo sie Ihnen Probleme machen. Vielleicht ist es das Aufstehen vom eigenen Stuhl oder der Weg vom Bett zum Rollator. Die Übungen werden dann an den Platz und Ihre Möglichkeiten angepasst. So geht es um die Aufgaben, die Ihnen im Alltag wichtig sind.
Wie bereiten Sie den Termin vor?
Sie müssen die Wohnung weder umräumen noch besondere Ausstattung besorgen. Ein wenig freie Fläche erleichtert Bewegungen und Übungen. Je nach Behandlung genügt ein Bett oder ein stabiler Stuhl. Was für Ihren Termin gebraucht wird, klären Sie am besten vorher mit der Praxis.
Legen Sie die Verordnung und wichtige Unterlagen bereit, zum Beispiel einen aktuellen Arztbrief oder den Bericht nach einer Operation. Stellen Sie Ihre üblichen Hilfsmittel dorthin, wo Sie sie im Alltag verwenden. So lässt sich sehen, wie sie Sie zu Hause unterstützen. Dazu gehören etwa ein Rollator oder andere Gehhilfen.
Wenn eine Angehörige oder ein Angehöriger Sie unterstützen soll, holen Sie die Person gern zum Termin dazu. Sagen Sie der Praxis am besten vorher Bescheid. Sie entscheiden, wer beim Gespräch oder bei den Übungen dabei ist.
Kann Physiotherapie auch im Pflegeheim stattfinden?
Ja, Hausbesuche sind auch in Pflegeeinrichtungen möglich. Ein Pflegeheim zählt als häusliche Umgebung, wenn die Person dort lebt. Für die Verordnung muss der Hausbesuch aus medizinischen Gründen nötig sein. Der Aufenthalt in einer Einrichtung allein reicht dafür nicht.
Auch im Pflegeheim wird nach der Verordnung behandelt. Physiotherapie ersetzt keine pflegerische Versorgung. Wenn Sie eine Behandlung dort planen, klären Sie bei Ihrer Anfrage, ob die Praxis die Einrichtung anfährt und wie sich der Termin mit den Abläufen vor Ort abstimmen lässt.
Welche Zuzahlung fällt für den Hausbesuch an?
Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Praxis die verordnete Physiotherapie mit der Krankenkasse ab. Ist der Hausbesuch verordnet, rechnet die Praxis auch die Hausbesuchspauschale samt Wegegeld über die Kasse ab.
Wenn Sie gesetzlich versichert und mindestens 18 Jahre alt sind, zahlen Sie grundsätzlich zehn Prozent der Heilmittelkosten plus zehn Euro je Verordnung. Der aktuelle Vergütungsvertrag weist auch für die Hausbesuchsposition einen eigenen Zuzahlungsanteil aus. Die Höhe richtet sich nach den abgerechneten Leistungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Versicherte mit gültiger Befreiungsbescheinigung zahlen keine gesetzliche Zuzahlung.
Fragen zu Ihrem Eigenanteil klären Sie am besten vor dem ersten Termin mit der Praxis. Die Vergütungsregeln können sich ändern. Weitere Informationen finden Sie im Ratgeber zur Heilmittelverordnung.
Sind Sie privat versichert, klären Sie zuerst mit Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe sie Behandlung und Hausbesuch nach Ihrem Tarif erstattet. Fragen Sie auch in der Praxis, wie die Rechnung gestellt wird.
Wie finden Sie eine Praxis für den Hausbesuch?
Nicht jede Physiotherapiepraxis macht Hausbesuche, und viele fahren nur in ein begrenztes Gebiet rund um die Praxis. Fragen Sie deshalb gleich bei der Terminanfrage, ob die Praxis Hausbesuche anbietet und ob Ihre Adresse oder Ihre Pflegeeinrichtung dazugehört. Oft kennt auch die verordnende Praxis oder der Pflegedienst Physiotherapiepraxen, die in Ihre Gegend kommen.
Halten Sie bei der Anfrage die Verordnung bereit und nennen Sie kurz den Ort, an dem die Behandlung stattfinden soll. Dann lässt sich schnell klären, ob das Gebiet passt und ob der Hausbesuch korrekt verordnet ist.